Steuerlich optimierter Alkoholkonsum

Der Staat verdient am Alkoholkonsum mit, und dies nicht nur über die allgemeinen Steuern, sondern auch über besondere Verbrauchssteuern. Hierbei ergibt sich allerdings ein buntes Potpourri an Steuern und steuerlichen Besonderheiten. Halbwegs bekannt ist hier die Sektsteuer, die bekanntlich 1902 zur Finanzierung der kaiserlichen Kriegsflotte eingeführt wurde, aber bis heute fortbesteht. 

Die aktuelle Sektsteuer (geregelt im Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz) beläuft sich auf 1,02 € je 0,75 l. Wer nun auch sein Trinkverhalten steuerlich optimieren will, dem seien zunächst als „steuergünstige“ Alternativen Sekterzeugnisse mit weniger als 6 Volumenprozent Alkohol angeraten. Dann beträgt der Steuersatz lediglich 0,38 € je 0,75 l. Steuerlich optimiert kann damit regelmäßig die gleiche Menge Alkohol (bei einem unterstellten Alkoholgehalt von 12 % für Sekt) zu einem um rund 25%  reduzierten Steuerbetrag konsumiert werden. 

© Tristan Gassert / Unsplash

Es geht aber auch ganz ohne Sektsteuer: Beträgt nämlich der kohlendioxidbedingte Überdruck weniger als 3 bar, so wird keine Sektsteuer erhoben. Praktisch bedeutsam ist der italienische Prosecco. Dolce Vita bedeutet halt auch: Weniger Druck!  

Wein wiederum unterfällt zwar grundsätzlich dem Verbrauchssteuerregime, der Steuersatz wird aber auf 0,-- festgesetzt. Im Ergebnis ist Wein somit ein steuergünstiges Vergnügen. Anders Bier: Bier unterliegt dem Biersteuergesetz, diese führt zu einer Steuerlast auf den halben Liter von durchschnittlich etwa 0,05 €, knapp unter dem Flaschenpfand. 

Dies rief vor einigen Jahren einen Vertreter der Bierwirtschaft – einem Importeur von „Guiness“ - auf den Plan: Die Biersteuer führe zu einer Wettbewerbsverzerrung, da Wein einem Nullsteuersatz unterliege. Der BFH wies die Klage zurück und zeigte hierbei eine bemerkenswerte Lebensnähe, indem er ausführte:

Hinzu kommt, dass (Guiness) wegen seines --das darf als gerichtsbekannt vorausgesetzt werden-- besonderen, eigenartigen Geschmacks, der dem Biergeschmack des durchschnittlichen Verbrauchers in der EU keineswegs entspricht, hauptsächlich nur von Bierfreunden und Bierkennern geschätzt und aufgrund bewusster Entscheidung getrunken wird. Wer sich nur alkoholisieren möchte, dürfte Guinness Bier aus diesen Gründen von vornherein nicht in seine Kaufüberlegungen einbeziehen, so dass ein Wettbewerbsverhältnis zu Wein auf welcher Qualitätsstufe auch immer gar nicht gegeben sein dürfte.

Die „Alkopop-Welle“ vor einigen Jahren wiederum ist durch die Einführung der Alkopopsteuer abgeebbt. Alkopops spielen wohl nur noch eine untergeordnete Rolle. Modern ist derzeit ein neues Produkt namens „skinny bitch“. Dieses besteht aus Soda, Limettensaft und Wodka. Es weist einen Alkoholgehalt von 10,3 Volumenprozent aus. Die Grenze der Alkopopsteuer liegt bei einem Alkoholgehalt von 10 Volumenprozent, so dass die „skinny bitch“ nicht nur kalorienmäßig, sondern auch ein steuerlich optimiertes Produkt darstellt. Zufall?

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