Deutsches Steuerrecht Weltkulturerbe?
Die Welterbe-Kommission der UNESCO hat in ihrer 42. ao (außerordentlichen) Sitzung vom 29.02.2025 beschlossen, das deutsche Steuerrecht in die UNESCO-Welterbeliste aufzunehmen.
Zur Begründung führt die UNESCO aus:
„Das deutsche Steuerrecht ist in seiner Komplexität ein einzigartiges Dokument menschlicher Schaffenskraft. In seinen unzähligen Verästelungen zwischen Prinzipien, Durchbrechungen, Ausnahmen und Rückausnahmen ist es ein herausragendes Beispiel menschlicher Schaffenskraft und menschlicher Kreativität.“
Die Übergabe der Ernennungsurkunde sollte am 30.02.2025 in Altjeßnitz (Sachsen-Anhalt), dem größten erhaltenen Irrgarten Deutschlands, stattfinden. Da sich die Vertreter der UNESCO in dem Irrgarten verliefen, fand die tatsächliche Übergabe erst in den frühen Morgenstunden des 1. Aprils statt.